Hand unterschreibt eine Einwilligungserklärung auf einem Klemmbrett, im Hintergrund liegt ein Stethoskop
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Ihre Einwilligung: informiert und freiwillig

Sie entscheiden bewusst und informiert, ob Sie Ihre Daten für die Forschung freigeben möchten. Hier erfahren Sie, wie Sie die Nutzung Ihrer Daten selbst steuern.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit der Einwilligung entscheiden Sie selbst, ob und wie Ihre genetischen Daten genutzt werden.
  • In einem Gespräch wird alles erklärt. Sie können Fragen stellen und sich Bedenkzeit nehmen.
  • Die Einwilligungen für die Untersuchung und für die Forschung sind getrennt. 
  • Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
  • Ohne Einwilligung dürfen Ihre Daten nur in Ausnahmefällen genutzt werden.

Was bedeutet informierte Einwilligung?

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Daten freizugeben, unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung. Dies geschieht in der Regel im Rahmen Ihrer Behandlung, zum Beispiel in einer Klinik oder bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. 

Vorher findet ein persönliches Gespräch statt. Dabei wird Ihnen erklärt, was das Teilen genetischer Daten bedeutet, welche Ziele die Forschung verfolgt und welche möglichen Folgen es haben kann. Sie können Fragen stellen und sich Bedenkzeit nehmen. 

Daher spricht man von einer informierten Einwilligung. Sie stellt sicher, dass Ihre Entscheidung auf verständlichen Informationen beruht. Gleichzeitig ist sie die rechtliche Grundlage dafür, dass Ihre Daten gespeichert und genutzt werden dürfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit der Einwilligung entscheiden Sie selbst, ob und wie Ihre genetischen Daten genutzt werden.
  • In einem Gespräch wird alles erklärt. Sie können Fragen stellen und sich Bedenkzeit nehmen.
  • Die Einwilligungen für die Untersuchung und für die Forschung sind getrennt. 
  • Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
  • Ohne Einwilligung dürfen Ihre Daten nur in Ausnahmefällen genutzt werden.

Was bedeutet informierte Einwilligung?

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Daten freizugeben, unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung. Dies geschieht in der Regel im Rahmen Ihrer Behandlung, zum Beispiel in einer Klinik oder bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. 

Vorher findet ein persönliches Gespräch statt. Dabei wird Ihnen erklärt, was das Teilen genetischer Daten bedeutet, welche Ziele die Forschung verfolgt und welche möglichen Folgen es haben kann. Sie können Fragen stellen und sich Bedenkzeit nehmen. 

Daher spricht man von einer informierten Einwilligung. Sie stellt sicher, dass Ihre Entscheidung auf verständlichen Informationen beruht. Gleichzeitig ist sie die rechtliche Grundlage dafür, dass Ihre Daten gespeichert und genutzt werden dürfen.

Zwei getrennte Entscheidungen

Es gibt zwei Einwilligungen, die unabhängig voneinander sind:

Medizinische Einwilligung 

Bevor ein genetischer Test durchgeführt wird, müssen Sie zustimmen, dass Ihre genetischen Daten erhoben, gespeichert und ausgewertet werden dürfen. Dies ist notwendig, um für Ihre Erkrankung Diagnosen zu stellen oder passende Behandlungen zu finden. Dabei können Sie auch festlegen, ob Sie über Zusatzbefunde informiert werden möchten. Ein Arzt oder eine Ärztin klärt Sie ausführlich über das Vorgehen und mögliche Risiken auf.

Forschungseinwilligung

Mit dieser zusätzlichen Einwilligung stellen Sie Ihre Daten für die Forschung zur Verfügung. Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf Ihre medizinische Behandlung. Die Forschungseinwilligung wird meist im gleichen Zusammenhang wie die medizinische Einwilligung besprochen und unterschrieben. Sie können ihr aber unabhängig zustimmen oder sie ablehnen. In der Einwilligung steht, wofür und wie lange die Daten verwendet werden können. 

Forschungseinwilligungen in der Praxis

Bei der Forschungseinwilligung gibt es zwei wichtige Formen: eine breite und eine spezifische.

Der Unterschied liegt darin, wie genau festgelegt wird, wofür Ihre Daten genutzt werden dürfen.

Welche Form verwendet wird, entscheidet die jeweilige Klinik oder Forschungseinrichtung. Häufig handelt es sich dabei um eine breite Einwilligung. Viele Einrichtungen orientieren sich dabei an Vorlagen der Medizininformatik-Initiative (MII)

Breite Forschungseinwilligung

Mit einer breiten Einwilligung erlauben Sie, dass Ihre Daten für verschiedene Forschungsprojekte genutzt werden. Es wird nicht festgelegt, welche Fragen genau untersucht werden. Das hat einen Vorteil: Ihre Daten können auch für zukünftige Forschungsfragen genutzt werden, die heute noch nicht absehbar sind. So tragen Sie dazu bei, neue Erkenntnisse über Krankheiten oder biologische Zusammenhänge zu gewinnen. Forschung zu biologischen Waffen oder zu diskriminierenden Zwecken wird ausgeschlossen.

Spezifische Forschungseinwilligung

Mit einer spezifischen Einwilligung legen Sie genau fest, wofür Ihre Daten genutzt werden dürfen. Zum Beispiel können Sie bestimmen, dass Ihre Daten nur für Krebsforschung oder nur an einer bestimmten Einrichtung verwendet werden. Das gibt Ihnen mehr Kontrolle über die Nutzung. Gleichzeitig stehen Ihre Daten aber weniger Projekten zur Verfügung. Neue Forschungsfragen oder Methoden, die erst in Zukunft entstehen, sind somit nicht eingeschlossen.

Widerruf der Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Das bedeutet: Sie können sie zurückziehen. Dafür müssen Sie keinen Grund angeben. Für Ihre medizinische Versorgung entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile.

Daten, die bereits in der Forschung oder Behandlung verwendet wurden, können in der Regel nicht mehr zurückgenommen werden. Sie werden nach Ihrem Widerruf aber nicht weiter genutzt.

Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin oder an die Stelle, bei der Sie Ihre Einwilligung erteilt haben.

Einwilligung und Ausnahmen: Wer darf Ihre Daten nutzen?

Grundsätzlich dürfen Ihre genetischen Daten nur mit Ihrer Einwilligung genutzt werden. Sie gehören zu den besonders sensiblen Daten. Deshalb werden sie durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Gendiagnostikgesetz (GenDG) streng geschützt.

Nur in Ausnahmefällen dürfen Daten auch ohne Einwilligung genutzt werden:

  • Gesetzliche Pflichten: Wenn ein Gesetz die Nutzung vorschreibt, zum Beispiel bei strafrechtlichen Ermittlungen.
  • Lebenswichtige Interessen: Wenn eine Person in Lebensgefahr ist und selbst nicht einwilligen kann.
  • Forschung in besonderen Notlagen: zum Beispiel während einer Pandemie, wenn wichtige Forschung sonst nicht möglich wäre.
  • Anonymisierte Daten: Wenn Daten vollständig anonymisiert sind, zum Beispiel wenn nur ein genetischer Unterschied, aber nicht das gesamte Erbgut geteilt wird, und kein Bezug zu einer Person mehr besteht.

Auch in den genannten Ausnahmefällen gelten klare gesetzliche Vorgaben. So sind Ihre Daten geschützt.

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