Junger Mann sitzt an einem Tisch vor einem Laptop, im Hintergrund sind zwei weitere Personen unscharf sichtbar.
© skynesher via iStock

Zugriff auf Daten in der Forschung: So wird entschieden

Ihre Daten werden nur nach sorgfältiger Prüfung von Forschenden genutzt. Hier erfahren Sie, wie jede Anfrage auf Nutzung wissenschaftlich, ethisch und rechtlich bewertet und nur im Rahmen Ihrer Einwilligung genehmigt wird. 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ihre Daten werden nicht automatisch weitergegeben.
  • Jede Anfrage auf Datennutzung wird sorgfältig geprüft: wissenschaftlich, ethisch und rechtlich.
  • Ihre Einwilligung bestimmt die Grenzen der Nutzung.
  • Verträge regeln Zweck und Dauer der Nutzung.
  • Der Zugriff erfolgt kontrolliert und technisch abgesichert.

Bedingungen für den Datenzugriff

Auch wenn Sie Ihre Daten für die Forschung freigegeben haben, erhalten Forschende niemals automatisch Zugriff. Jede Nutzung muss beantragt und geprüft werden. Dabei wird bewertet, ob die Forschung:

  • wissenschaftlich sinnvoll ist,
  • ethisch vertretbar ist,
  • Ihrer Einwilligung entspricht,
  • und den Datenschutz gewährleistet.

Ihre Einwilligung setzt dabei den Rahmen. Daten dürfen nur so genutzt werden, wie Sie es erlaubt haben.

Wenn alles geprüft und genehmigt ist, wird ein sogenannter Datenübertragungsvertrag abgeschlossen. Darin wird festgelegt, wofür und wie lange die Daten genutzt werden dürfen. Außerdem wird geregelt, wer die Verantwortung für den sicheren Umgang mit den Daten trägt. Der Schutz der Daten, etwa durch sichere Speicherung und Verschlüsselung, ist ebenfalls festgeschrieben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ihre Daten werden nicht automatisch weitergegeben.
  • Jede Anfrage auf Datennutzung wird sorgfältig geprüft: wissenschaftlich, ethisch und rechtlich.
  • Ihre Einwilligung bestimmt die Grenzen der Nutzung.
  • Verträge regeln Zweck und Dauer der Nutzung.
  • Der Zugriff erfolgt kontrolliert und technisch abgesichert.

Bedingungen für den Datenzugriff

Auch wenn Sie Ihre Daten für die Forschung freigegeben haben, erhalten Forschende niemals automatisch Zugriff. Jede Nutzung muss beantragt und geprüft werden. Dabei wird bewertet, ob die Forschung:

  • wissenschaftlich sinnvoll ist,
  • ethisch vertretbar ist,
  • Ihrer Einwilligung entspricht,
  • und den Datenschutz gewährleistet.

Ihre Einwilligung setzt dabei den Rahmen. Daten dürfen nur so genutzt werden, wie Sie es erlaubt haben.

Wenn alles geprüft und genehmigt ist, wird ein sogenannter Datenübertragungsvertrag abgeschlossen. Darin wird festgelegt, wofür und wie lange die Daten genutzt werden dürfen. Außerdem wird geregelt, wer die Verantwortung für den sicheren Umgang mit den Daten trägt. Der Schutz der Daten, etwa durch sichere Speicherung und Verschlüsselung, ist ebenfalls festgeschrieben.

Wie Forschende Daten finden

Forschende entdecken Daten auf verschiedenen Wegen:

  • Fachliteratur: durch wissenschaftliche Veröffentlichungen, in denen Daten genutzt wurden
  • Datenbanken: spezielle Archive, in denen für die Forschung freigegebene Daten gesammelt werden
  • Kollaborationen: über Netzwerke und Kontakte mit anderen Forschungsgruppen

Erst wenn Forschende passende Daten gefunden haben, können sie eine Anfrage stellen.

Wie läuft die Prüfung konkret ab?

Ein geprüfter und genehmigter Antrag ist die Voraussetzung für den Zugriff auf Daten. Wie genau die Prüfung der Anträge abläuft, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jede Einrichtung, die Daten verwaltet, kann eigene Abläufe festlegen.

Dabei orientieren sich Einrichtungen an Empfehlungen, beispielsweise vom European Genomephenome Archive oder von der Medizin-Informatik-Initiative. 

 

Schritt-für-Schritt: So erhalten Forschende Zugang

Suche und Anfrage

Forschende suchen in Datenbanken wie z.B. GHGA nach passenden Daten. Alternativ können sie auch über Kollaborationen oder wissenschaftliche Veröffentlichungen auf Daten aufmerksam werden.

Bei Interesse stellen die Forschenden eine offizielle Anfrage über die Datenbank, um Zugriff auf die Daten zu erhalten.

Vertrag

Sind alle Kriterien erfüllt, schließen die Forschenden und die datenverantwortliche Einrichtung einen Datenübertragungsvertrag. Er regelt den Zweck und Dauer der Nutzung.

Prüfung

Die Anfrage wird von dem verantwortlichen Klinikum oder Forschungszentrum geprüft, das die Daten erhoben hat. Dabei werden folgende Punkte bewertet:

  • Wissenschaftliche Relevanz: Helfen die Daten wirklich, die Forschungsfrage zu beantworten?
  • Ethische Standards: Ist das Projekt ethisch vertretbar? Die Grundlage ist unter anderem die Helsinki-Erklärung.
  • Einwilligung: Passt das Ziel des Forschungprojektes zu Ihrer Einwilligung?
  • Datenschutz: Werden die Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt? 

Freigabe

Die Datenbank erhält die Erlaubnis, den Zugriff technisch freizuschalten. Sie entscheidet dabei nicht selbst über die Anfragen, sondern stellt nur den sicheren Zugang bereit.

Auswertung

Forschende können die Daten nun herunterladen oder in einer geschützten virtuellen Forschungsumgebung auswerten. So bleibt die Kontrolle über die Daten jederzeit gewahrt.

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