Nahaufnahme eines weißen Paragraphenzeichens auf einem Tisch vor einem unscharfen Ordner und einer Person
© AndreyPopov via iStock

Ihre Rechte

Wer genetische Daten für die Forschung freigibt, behält Rechte, mit denen die Kontrolle über die eigenen Informationen gesichert bleibt. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie sie nutzen können. 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ihre genetischen Daten gehören Ihnen. Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie sie teilen möchten.
  • Sie können jederzeit erfahren, wie Ihre Daten genutzt werden, und bei Bedarf ändern oder löschen lassen.
  • Tritt ein Schadensfall ein, können Sie Ansprüche geltend machen, zum Beispiel Korrektur oder Schadensersatz.

Warum Ihre Rechte wichtig sind

Genetische Daten sind sehr sensibel. Sie können Informationen über Ihre Gesundheit, Abstammung oder andere persönliche Merkmale enthalten. In falschen Händen können diese Daten zu Benachteiligung führen. 

Ihre Rechte stellen sicher, dass Ihre Daten nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden. Dies ermöglicht Ihnen eine klare Mitbestimmung darüber, wie mit Ihren Daten umgegangen wird.

Wie Ihre Daten geschützt werden

Genetische Daten gehören zu besonders schützenswerten Informationen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt deshalb klare Regeln im Umgang mit genetischen und anderen Gesundheitsdaten fest. Dabei gelten drei Grundprinzipien:

  • Daten nur für einen klaren Zweck sammeln. Ein Arzt darf Ihre Gesundheitsdaten nur speichern, um Sie zu behandeln. Er darf sie nicht einfach für Marketingzwecke weitergeben.
  • Nur so viele Daten wie nötig verwenden. Wenn Sie wegen einer Erkältung zum Arzt oder zur Ärztin gehen, braucht dieser oder diese nicht Ihre vollständige Krankengeschichte, sondern nur die Informationen, die für die Behandlung relevant sind.
  • Daten müssen sicher und aktuell sein. Krankenhäuser müssen Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff schützen und darauf achten, dass z. B. Rezepte, Diagnosen oder Kontaktdaten korrekt sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ihre genetischen Daten gehören Ihnen. Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie sie teilen möchten.
  • Sie können jederzeit erfahren, wie Ihre Daten genutzt werden, und bei Bedarf ändern oder löschen lassen.
  • Tritt ein Schadensfall ein, können Sie Ansprüche geltend machen, zum Beispiel Korrektur oder Schadensersatz.

Warum Ihre Rechte wichtig sind

Genetische Daten sind sehr sensibel. Sie können Informationen über Ihre Gesundheit, Abstammung oder andere persönliche Merkmale enthalten. In falschen Händen können diese Daten zu Benachteiligung führen. 

Ihre Rechte stellen sicher, dass Ihre Daten nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden. Dies ermöglicht Ihnen eine klare Mitbestimmung darüber, wie mit Ihren Daten umgegangen wird.

Wie Ihre Daten geschützt werden

Genetische Daten gehören zu besonders schützenswerten Informationen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt deshalb klare Regeln im Umgang mit genetischen und anderen Gesundheitsdaten fest. Dabei gelten drei Grundprinzipien:

  • Daten nur für einen klaren Zweck sammeln. Ein Arzt darf Ihre Gesundheitsdaten nur speichern, um Sie zu behandeln. Er darf sie nicht einfach für Marketingzwecke weitergeben.
  • Nur so viele Daten wie nötig verwenden. Wenn Sie wegen einer Erkältung zum Arzt oder zur Ärztin gehen, braucht dieser oder diese nicht Ihre vollständige Krankengeschichte, sondern nur die Informationen, die für die Behandlung relevant sind.
  • Daten müssen sicher und aktuell sein. Krankenhäuser müssen Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff schützen und darauf achten, dass z. B. Rezepte, Diagnosen oder Kontaktdaten korrekt sind.

Ihre Einwilligung: informiert und freiwillig

Sie entscheiden bewusst und informiert, ob Sie Ihre Daten für die Forschung freigeben möchten. Hier erfahren Sie, wie Sie die Nutzung Ihrer Daten selbst steuern.

Mehr erfahren

Welche Rechte haben Sie?

Ihre genetischen Daten gehören Ihnen. Wenn Sie diese für die Forschung freigeben, haben Sie das Recht zu wissen, wie sie genutzt werden. Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch Einfluss darauf nehmen.

Recht auf Information (Art. 13, 14 DSGVO)

Sie haben das Recht vorab zu erfahren:

  • Wer Ihre Daten sammelt und nutzt
  • Wofür/ Warum Ihre Daten genutzt werden
  • Wer auf Ihre Daten zugreifen darf
  • Wie lange Ihre Daten gespeichert werden
  • Welche Rechte Sie haben und wie Sie diese ausüben können

Meistens erhalten Sie diese Informationen in einem Beratungsgespräch, in der Einwilligungserklärung oder der Datenschutzerklärung.

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie können jederzeit nachfragen:

  • Welche Daten über Sie gespeichert sind
  • Warum diese Daten genutzt werden
  • An wen die Daten weitergegeben wurden
  • Wie lange Ihre Daten gespeichert werden

Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Kopie Ihrer Daten in einem gebräuchlichen, digitalen Format.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Wenn Daten über Sie falsch oder unvollständig sind, können Sie eine Korrektur verlangen.

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO)

Sie können verlangen, dass Ihre Daten gelöscht werden, zum Beispiel wenn:

  • die Daten nicht mehr benötigt werden
  • Sie Ihre Einwilligung widerrufen
  • die Nutzung der Daten unrechtmäßig war

Wichtig: Ihre persönlichen Daten werden dann aus der Datenbank entfernt, in der sie aktuell gespeichert und genutzt werden. Forschungsergebnisse und Publikationen, zu denen die Daten bereits beigetragen haben, werden nicht gelöscht. So bleiben die Forschungsergebnisse erhalten. Veröffentlichte Forschungsergebnisse lassen aber keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Dieses Recht erlaubt es Ihnen, die Nutzung Ihrer Daten vorübergehend zu stoppen, ohne sie gleich löschen zu lassen. Zum Beispiel: Sie haben Zweifel, ob die gespeicherten Daten korrekt sind oder Sie brauchen die Daten noch für eigene rechtliche Ansprüche. In dieser Zeit dürfen die Daten nicht für Forschung oder andere Zwecke genutzt werden.

Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Unter bestimmten Bedingungen können Sie der Nutzung Ihrer Daten widersprechen.

Wenn Sie Ihre Einwilligung gegeben haben, kann Ihre Entscheidung in der Regel jederzeit umgesetzt werden: Ihre Daten werden dann nicht mehr genutzt.

Wenn die Daten ohne Ihre Einwilligung genutzt werden (zum Beispiel aus einem wichtigen öffentlichen Interesse), darf die Forschung die Daten trotzdem weiterverarbeiten, aber nur, wenn es zwingende Gründe gibt, die Ihr eigenes Interesse überwiegen. Ein Beispiel dafür ist die Forschung während einer Pandemie.

Wer haftet, wenn etwas passiert

Trotz aller Schutzmaßnahmen kann nie vollständig ausgeschlossen werden, dass Daten durch ein sogenanntes Datenleck in die falschen Hände geraten. Das kann zum Beispiel passieren, wenn:

  • ein Hacker sich unbefugt Zugriff auf die Daten verschafft,
  • Daten versehentlich an die falsche Person weitergegeben werden,
  • technische Fehler dazu führen, dass Daten öffentlich sichtbar werden.

Neben dem Risiko eines Datenlecks gibt es jedoch auch Fälle, in denen Informationen verloren gehen oder beschädigt werden. Auch hier wird auf höchste Sicherheitsstandards gesetzt, doch technische oder menschliche Faktoren lassen sich nie gänzlich ausschließen. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn:

  • Speichersysteme kaputtgehen und Informationen deshalb nicht mehr abrufbar sind.
  • Softwarefehler Daten während der Verarbeitung verändern oder unbrauchbar machen.
  • Äußere Schäden (z. B. kaputte Leitungen am Serverstandort) die physische Infrastruktur beeinträchtigen.

In solchen Fällen liegt der Fokus darauf, die betroffenen Informationen durch Sicherungskopien schnellstmöglich wiederherzustellen und Sie transparent über den Vorfall zu informieren.

Im Falle eines Problems ist es wichtig zu wissen, wer verantwortlich ist. Verantwortlich sein kann zum einen die Einrichtung, die die Daten gesammelt hat. Zum anderen kann der Betreiber der Datenbank zuständig sein, in der die Daten gespeichert werden. In manchen Fällen liegt die Verantwortung auch bei einer unbefugten dritten Person, die sich Zugriff auf die Daten verschafft hat.

Bei einer Verletzung Ihrer Datenschutzrechte (z.B. durch ein Datenleck), haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSVGO), das Recht auf gerichtliche Klärung (Art. 79 DSVGO) sowie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadenersatz (Art. 82 DSVGO).

Erfahren Sie mehr darüber, wie die Datenschutz-Grundverordnung genetische Daten schützt.

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