Frau gestikuliert während eines Arztgesprächs mit einer Person, die ein Tablet hält.
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Zusatzbefunde und das Recht auf Nichtwissen

Manchmal verraten genetische Tests mehr als erwartet, etwa Hinweise auf andere Erkrankungen. Aber nicht jeder möchte das wissen. Hier erfahren Sie, warum das Recht auf Nichtwissen schützt und wie es in der Praxis umgesetzt wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zusatzbefunde zeigen Veränderungen, die nicht zur eigentlichen Diagnose gehören.
  • Patient*innen erfahren sie nur, wenn sie wichtig für die Gesundheit und behandelbar sind.
  • Sie können selbst entscheiden, welche Informationen Sie erhalten möchten.
  • Bei Kindern werden nur Befunde für die Behandlung mitgeteilt. Risiken für das spätere Leben werden zurückgestellt.

Was sind Zusatzbefunde?

Zusatzbefunde entstehen, wenn Ärzt*innen bei einer Untersuchung Auffälligkeiten finden, die nicht mit der diagnostizierten Krankheit in Verbindung stehen. Wichtig für Patient*innen ist: Sie werden nur informiert, wenn der Befund für ihre Gesundheit bedeutsam und behandelbar ist.

Außerdem erhalten Patient*innen diese Information nur dann, wenn sie vorher zugestimmt haben. Diese Entscheidung treffen sie im Rahmen der informierten Einwilligung.  Erfahren Sie mehr über die informierte Einwilligung. 

Um mögliche Zusatzbefunde zu erkennen, nutzen Fachleute eine Liste des American College of Medical Genetics. Sie enthält rund 80 genetische Veränderungen, die medizinisch besonders relevant und gleichzeitig behandelbar sind. Das Überprüfen der Liste dauert nur wenige Minuten.

Zeigt sich zum Beispiel ein Hinweis auf genetisch bedingte Herzrhythmusstörungen, kann ein Herzschrittmacher frühzeitig helfen. Findet sich eine genetische Veränderung, durch die das Brustkrebsrisiko erhöht ist, sind regelmäßige Untersuchungen wichtig. Dadurch kann die Erkrankung frühzeitig erkannt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zusatzbefunde zeigen Veränderungen, die nicht zur eigentlichen Diagnose gehören.
  • Patient*innen erfahren sie nur, wenn sie wichtig für die Gesundheit und behandelbar sind.
  • Sie können selbst entscheiden, welche Informationen Sie erhalten möchten.
  • Bei Kindern werden nur Befunde für die Behandlung mitgeteilt. Risiken für das spätere Leben werden zurückgestellt.

Was sind Zusatzbefunde?

Zusatzbefunde entstehen, wenn Ärzt*innen bei einer Untersuchung Auffälligkeiten finden, die nicht mit der diagnostizierten Krankheit in Verbindung stehen. Wichtig für Patient*innen ist: Sie werden nur informiert, wenn der Befund für ihre Gesundheit bedeutsam und behandelbar ist.

Außerdem erhalten Patient*innen diese Information nur dann, wenn sie vorher zugestimmt haben. Diese Entscheidung treffen sie im Rahmen der informierten Einwilligung.  Erfahren Sie mehr über die informierte Einwilligung. 

Um mögliche Zusatzbefunde zu erkennen, nutzen Fachleute eine Liste des American College of Medical Genetics. Sie enthält rund 80 genetische Veränderungen, die medizinisch besonders relevant und gleichzeitig behandelbar sind. Das Überprüfen der Liste dauert nur wenige Minuten.

Zeigt sich zum Beispiel ein Hinweis auf genetisch bedingte Herzrhythmusstörungen, kann ein Herzschrittmacher frühzeitig helfen. Findet sich eine genetische Veränderung, durch die das Brustkrebsrisiko erhöht ist, sind regelmäßige Untersuchungen wichtig. Dadurch kann die Erkrankung frühzeitig erkannt werden.

Recht auf Nichtwissen

Das Recht auf Nichtwissen bedeutet, dass Personen selbst entscheiden können, welche Informationen sie über ihre Gesundheit erhalten möchten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eine genetische Diagnose oder ein Risiko nicht erfahren zu wollen, selbst wenn die Veränderung bekannt ist.

Nicht alle Menschen möchten über ihr persönliches genetisches Risiko informiert werden. Gründe dafür können psychische Belastung, die eigene Lebensplanung oder familiäre Überlegungen sein. So möchten manche Menschen zum Beispiel nicht wissen, ob sie eine Erkrankung haben, die erst später im Leben auftritt, wie die Huntington-Krankheit.

Bei Zusatzbefunden spielt das Recht auf Nichtwissen eine wichtige Rolle. Deshalb wird bereits vor der Untersuchung festgelegt, ob und welche zusätzlichen Informationen mitgeteilt werden sollen.

Besonderer Schutz bei Kindern

Bei Kindern ist das Recht auf Nichtwissen besonders wichtig:

  • Eltern bekommen alle Informationen, die für die Behandlung ihres Kindes nötig sind. 
  • Ergebnisse ohne direkten Nutzen werden zunächst nicht mitgeteilt. Dazu gehören zum Beispiel genetische Risiken, die erst im Erwachsenenalter relevant werden. So kann das Kind später selbst entscheiden, ob es diese Informationen erhalten möchte. 
  • Je jünger ein Kind ist, desto wichtiger ist dieser Schutz. Ältere Kinder und Jugendliche hingegen sollten zunehmend in Entscheidungen einbezogen werden.

Rechtlich ist dieses Vorgehen durch internationale und nationale Regelungen abgesichert. 

Akute oder behandelbare gesundheitliche Probleme werden immer berücksichtigt. In Einzelfällen kann das Recht auf Nichtwissen eingeschränkt werden, wenn das Wohl der betroffenen Person gefährdet ist.

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